Hausordnung - Ferienwohnung Lenz

 

Wir freuen uns, Sie in unserer Ferienwohnung begrüßen zu dürfen. Wir hoffen, es gefällt Ihnen und Sie verbringen eine erholsame Zeit bei uns.

Sollten Sie Fragen haben, oder etwas in der Einrichtung vermissen, wenden Sie sich jederzeit an uns. Wir versuchen Ihnen schnellstmöglich zu helfen.

Auch für Tipps zu Ausflügen oder zu Zielen in der näheren Umgebung stehen wir Ihnen zur Verfügung.

 

Allgemeines:

 

1. Dies ist eine Nichtraucherwohnung. Es besteht die Möglichkeit im Grundstück zu rauchen. Bitte nutzen Sie den bereit gestellten Aschenbecher.

2. Haustiere sind in der Ferienwohnung nicht erlaubt.

3. Bitte vermeiden Sie Schäden an der Einrichtung und am Inventar. Sollte dennoch etwas kaputt gehen teilen Sie es uns unverzüglich mit.

4. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden. Kleinigkeiten, wie ein zerbrochener Teller oder Glas sind davon ausgenommen.

5. Das Haus ist mit einer Schließanlage ausgerüstet. Bei Verlust des Schlüssels wird diese auf Kosten des Mieters komplett ausgewechselt.

6. Im Sinne der guten Nachbarschaft bitten wir Sie, die üblichen Ruhezeiten zu beachten

 

Wohnung allgemein:

 

1. Verschließen Sie beim Verlassen der Wohnung sämtliche Fenster und schließen Sie die Wohnungs- und Haustür ab. Lassen Sie den Schlüssel beim Verlassen der Wohnung nicht im Haus. Die Haustür kann ohne Schlüssel nicht geöffnet werden.

2. Im Außenbereich befindet sich eine Sitzecke zur Verfügung. Sitzpolster und Grill können bei Bedarf genutzt werden. Das Grillrost ist nach Benutzung zu reinigen. Polster sind am Abend wieder im Haus zu deponieren.

3. Beim Verlassen der Wohnung kontrollieren Sie bitte ob alle elektrischen Geräte ausgeschaltet und die Heizung auf Frostschutz gestellt wurde.

4. Bitte trennen Sie ihren Müll. Für Rest-, Bio-, Papier- und Plastemüll gibt es verschieden Tonnen.

5 Wir würden uns freuen, wenn Sie die Teppiche bzw. Teppichböden und Laminat nicht mit „Straßenschuhen“ betreten würden. Wir bitten Sie die Schuhe immer im Treppenhaus auf dem Schmutzfangteppich zu verstauen.

 

Küche und Bad:

 

1. Vermeiden Sie alles, was zu Verstopfungen führen kann.

2. Entsorgen Sie keine Abfälle, Essensreste oder schädliche Flüssigkeiten im Spülbecken.

3. Benutzen Sie beim Kochvorgang die Abzugshaube.

4. Geschirr, Töpfe, Besteck und Geräte, welche Sie benutzt haben, nur in sauberen Zustand in die vorhandenen Schränke räumen.

5. Metallische Gegenstände gehören nicht in die Mikrowelle.

6. Benutzen Sie für heiße Gefäße bitte eine Unterlage.

7. Hygieneartikel (Damenbinden, Tampons, Wattepads u.ä.) sowie Essensreste nicht in der Toilette entsorgen.

8. Zur Vermeidung von Schimmelbildung bitten wir Sie die Räume ausreichend zu lüften, insbesondere nach dem   Duschen oder dem Kochvorgang.

 

Parkplätze:

Parkflächen befinden sich auf der öffentlichen Straße gegenüber der Ferienwohnung.

Zum Be- und Entladen kann die Grundstückseinfahrt genutzt werden.

 

Mit der Buchung der Ferienwohnung wird die Hausordnung anerkannt.

                                               AGB Ferienwohnung Lenz

 

Vermieter: Doreen und Steven Lenz

                 Matthesstr. 94

                 09113 Chemnitz

 

 

Geltung der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Überlassung der Ferienwohnung zur Beherbergung. Die Leistungen des Vermieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

 

Anmeldung/Buchung

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie dem Vermieter den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an. Ihre Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung auf-geführten Reiseteilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen Sie, wie für Ihre eigenen Verpflichtungen, einstehen. Der Mietvertrag tritt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung in Kraft. Sollte Ihnen die Buchungsbestätigung nicht innerhalb von 10 Tagen vorliegen, wenden Sie sich bitte unverzüglich an den Vermieter. Fernmündliche Mietverträge gelten für beide Parteien, wenn der Zeitraum zwischen Buchung und Anreise weniger als 7 Tage beträgt und keine andere Möglichkeit der Bestätigung besteht.

 

Zahlung

Innerhalb von 5 Werktagen nach Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 20% des vereinbarten Mietbetrages zu leisten. Erst nach dem Eingang der Anzahlung ist die Ferienwohnung für Sie reserviert und Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung. Der Restbetrag ist bis 14 Tage vor Mietbeginn fällig.

Barzahlung des Restbetrages bei Anreise ist möglich.

Scheck- und Kreditkartenzahlungen werden nicht akzeptiert.

Bei kurzfristigen Buchungen (bis 14 Tage vor Mietbeginn) ist der Gesamtbetrag sofort fällig.

Barzahlung des Gesamtbetrages am Anreisetag ist auf Anfrage möglich.

 

Kaution

Haben die Vertragsparteien eine Kaution vereinbart, zahlt der Mieter an den Vermieter eine Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in Höhe bis 150 EURO. Die Kaution ist zusammen mit der Mietzahlung zu leisten und ist nicht verzinslich. Sie wird spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Miet-verhältnisses an den Mieter zurückerstattet.

 

Anreise/Abreise, Inventarliste

Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 15.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 18.00 Uhr erfolgen, so sollte der Mieter dies dem Vermieter mitteilen.

Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft die im Mietobjekt befindliche Inventarliste zu überprüfen und etwaige Fehlbestände spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktperson mitzuteilen.

Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10.00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Spülen des Geschirrs und Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer.

Bei verspäteter Räumung der Ferienwohnung hat der Vermieter gegenüber dem Gast Anspruch auf eine Zusatzzahlung. Diese beträgt
a) 20,00 € (netto) bei einer Räumung nach 11.00 Uhr aber vor 13.00 Uhr;
b) 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises/Nacht bei einer Räumung nach 13.00 Uhr.

Die Räumung der Ferienwohnung gilt erst als bewirkt, wenn alle Schlüssel an den Vermieter oder seinen Vertreter herausgegeben wurden. Hierzu kann der Gast, wenn dies mit dem Vermieter zuvor ausdrücklich vereinbart wurde, alle Schlüssel auf dem Tisch in der Ferienwohnung hinterlassen und die Wohnungstür zuziehen. Der Gast ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Schließung der Wohnungstür zu kontrollieren.

Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Vermieter Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten (hier eine komplette Schließanlage!!!).

 

Der Vermieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Vermieters beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird sich der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu

beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.

 

Rücktritt durch den Mieter

Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.

Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:

Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: 20 % (mind. jedoch 25 €) Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50%

danach und bei Nichterscheinen 80 %

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint.

Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.

Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

 

Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände

Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

 

Haftung

Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in der Ferienwohnung, oder am Inventar der Ferienwohnung

schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).

Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Vermieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Vermieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt.

Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn der Vermieter haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Vermieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.

 

Hausordnung

Der Gast hat die ihm überlassene Ferienwohnung und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet.

 

Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung
Der Anbieter und seine Handlungsbevollmächtigten haben ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

 

Gerichtsstand

Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die Ferienwohnung befindet.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

 

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht.

 

 

Chemnitz, am 14.05.2014


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